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ZENTRALE
Hofmann Optik + Akustik
Inhaber: Bernd Hofmann
Zollstr. 3
21465 Wentorf
Tel.: +49 (0)40 / 73 93 75 25
Als vergrößernde Sehhilfe bezeichnet man alle optischen und elektrischen Hilfsmittel, die einem sehbehinderten Menschen helfen, unter Nutzung seiner vorhandenen Restsehschärfe besser zu sehen. Natürlich kann nicht jedes Sehproblem gelöst bzw. jeder Sehwunsch erfüllt werden. In der Regel können vergrößernde Sehhilfen so angepasst werden, dass die täglich anfallenden Arbeiten des Sehbehinderten in seiner häuslichen Umgebung ohne fremde Hilfe durchgeführt werden können. Damit bekommt der Sehbehinderte wieder mehr Lebensqualität.
Eine Sehbehinderung liegt vor, wenn trotz bestmöglicher Korrektion durch Brille oder Kontaktlinsen die Sehfunktion des Auges beeinträchtigt sind.
Eine Sehschärfe von Visus 0,1 (10% Restsehschärfe) reicht im allgemeinem aus, um sich im Freien, bei guter Beleuchtung zu orientieren. Um Zeitungsdruck deutlich zu erkennen, genügt ein Visus von 0,4 bis 0,5 (40 bis 50% Restsehschärfe). Für das Telefonbuch ist ein Visusbedarf von 0,6 bis 0,7 notwendig.
In unseren Geschäften beraten wir Sie gern.
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